f Feldpropektion mit dem Metalldetektor - Teil I: Vorüberlegungen ~ Heimatforschung im Landkreis Celle

Donnerstag, 20. Dezember 2012

Feldpropektion mit dem Metalldetektor - Teil I: Vorüberlegungen

Feldpropektion mit dem Metalldetektor - Teil I: Vorüberlegungen. 

Die Suche mit dem Metalldetektor ist ein Thema zu dem die Meinungen auseinander gehen - ein Grund mehr etwas Licht ins Dunkel zu bringen!  


Bild: Metalldetektor bei der Ausgrabung an der Gertrudenkirche in Altencelle. 

Vorwort...

Wer hat nicht schon in seiner Kindheit den Traum gehabt einmal einen Schatz zu finden, "Schatzsuche" auf Geburtstagen gespielt oder Filme wie "Die Schatzinsel" geliebt? 

Nun, die meisten werden nicht leugnen können, dass Sie Schätze für jeden etwas Magisches haben. Und während Juwelen und dergleichen nur mittels Überlieferungen aufzuspüren sind, könnte man meinen, ein Metalldetektor würde sich sicherlich dazu eignen einem handfesten Gold- bzw. Münzschatz auf die Spur zu kommen. Genau genommen stimmt das auch. 

Ich gebe zu - so gesehen hat das Thema einen etwas verrückten Touch - zumal "Schatzjäger" an sich schon ein wenig sehr abenteuerlich klingt. 

Aber: der Metalldetektor hat auch noch andere Einsatzgebiete. Wie in meinen Beiträgen zu der Ausgrabung an der Celler Gertrudenkirche (Teil ITeil II und Teil III) beschrieben, leistet der Metalldetektor in der Archäologie unschätzbare Dienste! 

Gewiss - wo Licht ist, da findet sich auch Schatten! Daher sollen in diesem Beitrag die Vorteile und Nachteile des Metalldetektors gegeneinander abgewogen werden und in Zusammenhang mit der rechtlichen Lage gesetzt werden. 

Der Anlass...

Warum ist das Thema überhaupt interessant? Die Verwendung von Metalldetektoren hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Zum Einen haben sich Hersteller darauf spezialisiert leistungsstarke Geräte zu "relativ" günstigen Preisen anzubieten. Zum Anderen gewinnt die "Sucher-Szene" beständig neue Mitglieder. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die Suche mit dem Metalldetektor wird von Männern dominiert - wobei man sich nicht täuschen lassen sollte auch Frauen begeistert dieses Hobby zunehmend. Frische Luft, ein gesunder Ausgleich und die anhaltende Begeisterung, dass spannende Funde gemacht werden reizt die Meisten diesem Hobby nachzugehen. Ob Akademiker, Singles mit Niveau oder die ominöse dritte Kategorie - alle sind in dieser Freizeitbeschäftigung geeint. Leider stolpern viele Anfänger aus eben dieser Begeisterung in ein Hobby welches nicht nur Hochspannung garantiert, sondern auch einen rechtlichen Dschungel darstellt und ebenso körperliche Gefahren bereithält. Umso dringlicher wird es Zeit die offenen Fragen anzugehen! 

In einigen Bundesländern wurden die Zeichen bereits erkannt: während die staatlichen Mittel für archäologische Forschung kontinuierlich zurückgeschraubt werden, sollen die Denkmalschutzbehörden der Länder gleichermaßen gegen sogenannte "Raubgräberei" vorgehen. 

Während die offensiven Verbote einiger Bundesländer nur mäßigen Erfolg zeigen, starten andere (z.B.) Niedersachen einen Pilotversuch, indem eine Genehmigung unter gewissen Auflagen erteilt wird. Im Landesamt für Denkmalpflege in Hannover wird in diesem Zusammenhang das Seminar "Chancen und Risiken" als eine Voraussetzung zur Erteilung einer solchen Genehmigung angeboten. 

Die Chancen...

Wie schon angedeutet steht der Archäologie das Wasser bis zum Hals. Es gibt nicht genug Regionalteams, um allen Forschungen nachzugehen. 

Nun kommt dort ein relativ wilder Haufen unberechenbar begeisterter Jäger und Sammler daher, die ihre Detektoren über die Felder schleppen und ohne Bezahlung im Dreck wühlen. Was für ein Potential! 
Wäre doch die Zusammenarbeit der Spezialisten auf der einen und der Jäger und Sammler auf der anderen Seite möglich. Dass dies funktioniert soll u.a. in Niedersachsen gezeigt werden. Dazu sind natürlich einige Abläufe aus Sicht der Behörden einzuhalten. Funde müssen ordnungsgemäß gemeldet werden und die Suchgebiete müssen definiert sein. Die Archäologen erhalten so die Material - und Datenbasis die sie brauchen, um Zusammenhänge abzuleiten und die Sucher dürfen sich frei ihrem Hobby betätigen. 

Eine weitere Chance im Einsatz von Metallortungsgeräten liegt darin, dass ganz neue Dimensionen in der Archäologie erreichbar werden: grabungsinteressante Gebiete können besser eingegrenzt werden und es entsteht eine Datendichte anhand derer man nach und nach die archäologische Landkarte vervollständigen kann. 

Herr Dr. Haßmann vom Landesamt brachte einen weiteren, erheblichen Vorteil auf den Punkt, indem er den Ausdruck "Die Sucher bilden eine Art CSI-Archäologie" , auf einem der o.g. Seminare, prägte. - Während noch vor einigen Jahren der ortsansässige Dorfschullehrer Heimatforschung betrieb, setzen sich nun vielerorts jüngere Heimatinteressierte mit diesem Thema auseinander Gerade diejenigen die Felder nach Fundobjekten absuchen sind auf eine gute Orts- und Heimatgeschichtskenntnis angewiesen. Sie durchforsten Archive, recherchieren in Bibliotheken und befragen noch lebende Zeitzeugen. Im Internet tauschen sie sich gegenseitig in Foren aus, diskutieren Funde und fachsimpeln über geschichtliche Themen. Die CSI-Archäologie ist also eine Truppe, die über Geschichte bescheid weiß, sondern diese auch aktiv angeht und handfeste Beweise sucht. 

Bild: Kursprogramm im ersten "Kurs für Sondengänger". Quelle: Landesamt für Denkmalschutz Niedersachsen. 

Die Risiken...

Im "Seminar für Sondengänger" wurden die Sucher nicht nur Seitens der professionellen Archäologen gelobt. Viele sehen in ihnen ein undefinierbares Risiko - eine Bedrohung für seriöse und professionelle Forschung. Und: die Vergangenheit schenkt dieser recht konservativen Gruppe auch die nötigen Vorzeigebeispiele. So wurde die Himmelsscheibe von Nebra der "Schlager" unter den Negativ-Beispielen. In diesem wohl mit schlimmsten Fall verkauften die Finder ohne es genau zu wissen einen bedeutenden Fund. Viel häufiger dagegen ergeben sich Probleme, die zunächst gar nicht so spektakulär sind - was ihre Relevanz nicht mindert. Ein oft angesprochenes Risiko ist die "Zerstörung der Fundzusammengänge". Warum? Nun, Metalldetektoren finden das was sie finden sollen: Metall. Sie wurden zum Minensuchen konzipiert und nicht, um Scherben, Knochen und dergleichen zu bergen. Damit ergibt sich ein schwerwiegendes Problem: wenn ein Sucher nun nach einem tollen Signal seines Metalldetektors gräbt könnte es passieren, dass dabei nichtmetallische Gegenstände bewegt werden, die für folgende Analysen wichtig wären. Wenn ein metallisches Objekt (etwa eine Speerspitze) aus dem Boden genommen wird, werden möglicherweise andere Objekte zurückgelassen - vergessen. 

Ein resultierendes Problem entsteht, wenn Funde nicht gemeldet werden. Damit soll nicht der Reichspfennig von 1902 gemeint sein, sondern Funde, die der Geschichte wirklichen Nutzen erweisen können. Doch was ist der Geschichte von Nutzen? 

Noch ein Problem ist die Suche dann, wenn sie auf eingetragenen Bodendenkmälern erfolgt (Denkmalschutzgesetz). Diese Bodendenkmäler sind häufig gar nicht mal als solche erkennbar. Hier besteht aus meiner Sicht auch noch erheblicher Nachholbedarf! 

In der Vergangenheit gerieten besonders die "Militaria-Sucher" in Schwierigkeiten. Sie suchen nach Überbleibseln der letzten Kriege: z.B. Helmen, Koppelschlössern und Ehrenzeichen. Auf dem Seminar in Hannover wurde zu dieser Gattung der Sucher nicht wirklich Stellung bezogen - jedoch zeigte Herr R.  vom Kampfmittelbeseitigungsdienst einige Probleme auf. Denn bei der gezielten Suche nach Kriegsrelikten kann es passieren, dass die Sucher auf gefährliche Waffen und Munition stoßen, die über die Zeit vielleicht an charakteristischer Form, nicht aber an ihrer Wirkung verloren haben/hat. Nicht nur die Gefahr die von solchen Kampfmitteln ausgeht ist zu bedenken. Ebenfalls problematisch ist es, wenn Sucher die Totenruhe stören. Man glaubt es kaum, aber es gibt in Deutschland Gegenden, die gänzlich als "Gräberfeld" ausgezeichnet sind. Beispielsweise in Halbe, im östlichen Teil der BRD, fand eine dramatische Kesselschlacht im Zweiten Weltkrieg statt. Noch heute werden dort die Gebeine von Vermissten geborgen. Nicht selten wurden Sucher beschuldigt gerade solche Gegenden systematisch nach Relikten abzusuchen. In den schlimmsten Fällen entwendeten Sucher Erkennungsmarken toter Soldaten - im Nachhinein wird es so unmöglich die Identität der Gebeine zu klären...

Rechtliche Lage...

"Wer es findet, darf es behalten..." - Dieser Grundsatz regelt unter Kindern nicht selten die Besitzansprüche auf gefundene Gegenstände. Leider ist es bei der Suche mit dem Metalldetektor nicht ganz so einfach. Im Grunde werden zwei separate Rechtsgebiete tangiert: einmal die privatrechtliche Seite und die öffentlich-rechtliche. Privatrechtlich darf man nicht einfach auf Grundstücke und dort Löcher graben. Die meisten Landwirte haben kein Problem damit, wenn ihre abgeernteten Felder betreten werden. Auch wenn man dort Löcher gräbt und diese wieder verfüllt sehen es die Bauern häufig gelassen. Dennoch gebietet es sich aus Anstand zu fragen - privatrechtlich ist streng genommen eine Genehmigung erforderlich. 

Auf der Seite der öffentlich-rechtlichen Belange ist es noch komplizierter, denn der Denkmalschutz ist ebenso wie Aspekte der Bildungspolitik föderal organisiert - d.h. unterscheidet sich in jedem Bundesland. Bevor man also seinen Detektor schultert und in die Landschaft zieht, sollte man sich einmal das jeweilige Denkmalschutzgesetz ansehen. In Niedersachsen regelt der § 12 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) die sogenannte "Nachsuche" nach Bodendenkmälern. Auch wird dort geregelt was überhaupt ein Bodendenkmal ist. Die grundsätzliche Aussage des Gesetzes: Die Nachsuche ist genehmigungspflichtig. 

Der Jurist Arndt Hünecke vom Landesamt in Hannover nahm den Suchern die meinten "wir suchen ja vielleicht nicht direkt nach Bodendenkmälern..." den Wind aus den Segeln: schon wenn man Handlungen vollführt, die die Suche implizieren fällt man unter die gesetzlichen Normen. Die beliebte Ausrede "ich suche ja nur ein verlorenes Maschinenteil oder vielleicht einen Meteoriten" greift damit nicht mehr. Streng genommen riskiert man sobald man mit einem technischen Hilfsmittel (Metalldetektor) sucht und nach den entsprechenden Signalen gräbt, auf ein Bodendenkmal zu stoßen. Das mag etwas krass klingen, aber rechtlich ist die Grauzone nicht so breit, wie es sich manche Sucher vielleicht wünschen würden! 

Fazit...

Bisher konnten die wesentlichen Standpunkte zur Feldprospektion mit dem Metalldetektor dargestellt werden. Einerseits haben wir gesehen, dass der Einsatz dieser Geräte einen enormen Effizienzgewinn für die klassische Archäologie bietet. Andererseits scheint es notwendig zu sein klare Regeln zu setzen, um der "wild-Gräberei" Einhalt zu gebieten und die Funde wirklich nutzbar für die Forschung zu machen. Rechtlich gesehen gibt es faktisch keine Ausflüchte. Wenn man das Hobby "Suchen mit dem Metalldetektor" wirklich legal betreiben möchte, kommt man um ein Genehmigungsverfahren bei der Denkmalbehörde ich herum. 

Mir wurde die Genehmigung zur Nachsuche erteilt. Meine Funde melde ich nun regelmäßig an die zuständigen Archäologen. Der Nachteil ist, dass das Genehmigungsverfahren recht langwierig ist. Bei mir dauerte es ca. 8 -10 Wochen. Der Vorteil ist, dass ich meine Funde hier ebenfalls präsentieren kann. Sie kommen der Archäologie zugute und ich tue bei meiner Suche nicht Verbotenes, sondern helfe dabei "Geschichte zu schreiben."

Aus meiner Sicht ist die Zusammenarbeit von Archäologen und Sondengängern ein notwendiger Fortschritt, um dem Wandel unserer Zeit entgegenzutreten. Bei so vielen Baumaßnahmen und geografischen Veränderungen muss trotzdem der Schutz historischer Stätten gewahrt bleiben. Stätten von denen wir bisher nichts wussten können kaum alleine durch die Regionalteams der Landesarchäologen bearbeitet werden. In diesem Zusammenhang stellen qualifizierte Sondengänger ein hilfreiches Bindeglied mit hohen Erfolgspotential dar. Somit können die Archäologen sich auf die Auswertung fundierter Ergebnisse konzentrieren, während die Feldarbeit häufig durch motivierte (weil freiwillige) Hilfskräfte erfolgt.

Ein großes Problem stellen nach wie vor die "schwarzen Schafe" der Sondengänger-Szene dar: Sucher, die in Grabungsschutzgebieten unterwegs sind, wichtige Funde nicht melden oder die sogar Geld mit illegalen Funden machen wollen. Schnell wird in diesem Zusammenhang von "Raubgräberei" gesprochen. Dabei bilden die vorsätzlich kriminell agierenden Sucher nur einen verschwindend geringen Anteil der Gesamtgruppe. Die Meisten sind hauptberuflich auf völlig anderen Gebieten tätig und nutzen die Suche als Freizeitbeschäftigung. Durch die gesetzlichen Verwirrungen werden viele überfordert und viel zu voreilig stigmatisiert. Gerade aufgrund dessen sind viele Sucher abgeschreckt den Kontakt zu den Behörden zu suchen und Funde zu melden. Schnell kommt die Frage auf, wie man Fundumstände rechtfertigen soll. An dieser Stelle besteht aus meiner Sicht erheblicher Nachholbedarf Seitens der Denkmalämter.

Die Geschichte lehrt uns, dass Verbote häufig der falsche Weg sind. Viel besser wäre es über eine Zusammenarbeit den Nutzen für alle zu steigern. Etliche Sucher würden mit den Denkmalämtern kooperieren.

Im Abschluss dazu kann man zusammenfassen, dass das Vorgehen der Landesämter in Schleswig-Holstein und Niedersachsen eine Genehmigung in Verbindung mit einem Pflicht-Kurs für Sucher anzubieten vorbildlich ist. Die ausgestellte Genehmigung ist dabei an gewisse Pflichten für den Sucher gebunden. Am Ende profitieren so alle.


Als Fortsetzung werden zu diesem Thema weitere Beiträge folgen, die sich mit dem Thema "Feldprospektion mit dem Metalldetektor" befassen. In dieser Reihe sind bisher folgende Beiträge erschienen:

Teil I: Vorüberlegungen



Viele Grüße,

Hendrik







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4 Kommentare:

  1. Hallo Hendrik !

    Hast du wirklich prima geschrieben und recherchiert !

    Ich selber sehe es auch so, dass die Gesetze von den " Offiziellen " doch sehr scharf und übertrieben ausgelegt werden. Meiner Meinung nach ist Sondeln wohl eher eine Ordnungswidrigkeit.

    GUT FUND !

    Ralf

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  2. Hey Hendrik !

    Musste deinen Beitrag einfach nochmals lesen - hat mich beschäftigt ...

    Danke nochmals für deine Sicht der Dinge !

    Gruss vom Bodensee

    Ralf

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  3. Hey Hendrik !

    Schreibst du keine neuen Berichte mehr ?!


    metalldetektor

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  4. Jetzt schon mehrfach erfogreich mit dem Gerät unterwegs gewesen. Ob am Strand oder in der Walachei; alles was aus Metall ist findet das Ding. Sogar, und das zu meinem Ärgernis, zusammengeknorkelte Alufolie in 10 cm Tiefe!
    Besonders freudig agiert das Gerät übrigens bei Kleingeld!

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