f April 2024 ~ Heimatforschung im Landkreis Celle

Mittwoch, 17. April 2024

Hakenkreuz-Graffitis im Neustädter Holz aufgetaucht


Es waren schreckliche Szenen, die sich am 8. April 1945 und den Folgetagen im westlichen Celler Stadtgebiet zugetragen haben. Die Ereignisse des Luftangriffs auf den Celler Güterbahnhof und die anschließenden Hetzjagden auf KZ-Häftlinge wurden bereits mehrfach untersucht.[1] Ausgerechnet an einem einstigen Tatort sind Hakenkreuz-Schmierereien und „Heil Hitler“-Graffitis aufgetaucht.

Das Neustädter Holz bei Celle wirkt wie ein gewöhnliches Waldgebiet. Nichts deutet vor Ort auf jene Ereignisse hin, die später euphemistisch als „Hasenjagd“ betitelt wurden. Es handelte sich um schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in der Endphase des Zweiten Weltkriegs in unmittelbarer Stadtnähe verübt und nie abschließend aufgeklärt worden sind.

Der wissenschaftliche Forschungsstand zu den Ereignissen ist in der Ausarbeitung „Celle April 1945 revisited“ von Bernhard Strebel umfassend dokumentiert worden.[2] Die wesentlichen Abläufe des 8. April 1945 lassen sich wie folgt zusammenfassen: in den frühen Abendstunden jenes Tages näherten sich mehrere Bomberstaffeln der 9. US Air Force der Stadt Celle. Zuvor waren bereits Luftangriffe auf Nienhagen erfolgt. Bei der Bombardierung des Güterbahnhofs wurde ein Transportzug mit KZ-Häftlingen getroffen, die aus den Außenlagern Drütte und Salzgitter-Bad des KZ Neuengamme sowie aus dem Außenlager Holzen des KZ Buchenwald stammten. 

Auf KZ-Häftlinge, die diesem Inferno entfliehen konnten, machten die Wachmannschaften des Transports sowie in Celle stationierte Einheiten der Waffen-SS, der Wehrmacht sowie Schutzpolizisten, Zivilisten und Einzelaussagen zufolge auch Angehörige des Volkssturms sowie der Hitlerjugend Jagd. Es kam zu massiven Ausschreitungen und Misshandlungen – bis hin zu Erschießungen. Lückenlos aufgeklärt wurden die Geschehnisse – unter anderem aufgrund der stark fragmentierten Quellenlage – bis heute nicht.

Bild: Three Martin B-26 Marauders Aim Fresh Blows At The Nienhagen, Germany Oil Refinery Obscured By Thick Smoke From Previous Hits By 9Th Bombardment Division. Quelle: www.Fol3.com, NARA Reference: 342-FH-3A22118-57133AC, published with permission of Fold3.com

Insbesondere eine Massenerschießung – verübt durch Celler Schutzpolizisten – wirft bis heute Fragen auf. Aus den Ermittlungsakten des sogenannten „Celle Massacre Trial“, den die britische Kontroll-Kommission zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen nach Kriegsende anstrengte, geht hervor, dass sich das Ereignis in einem als „Mulde“ bezeichneten Ort im Neustädter Holz[3], zugetragen haben soll. Es handelt sich hierbei um denselben Ort, in dessen unmittelbarer Nähe heute Hakenkreuz-Schmierereien und „Heil-Hitler“-Graffitis zu finden sind. Auf der Suche nach möglichen Hintergründen ist es zunächst erforderlich, die historischen Abläufe näher zu betrachten und hierbei auch die Ortsbezeichnung „Mulde“ zu lokalisieren.

Handfeste Hinweise liefern diesbezüglich die britischen Ermittlungen im Zuge des „Celle Massacre Trial“. Ins Rollen gebracht wurden diese durch eine freiwillige Aussage des deutschen Kriegsgefangenen Eberhard Streland, der sich als Angehöriger der Nebeltruppe im April 1945 zu einem Lehrgang in Celle befunden hatte.[4] Streland berichtete über die Erschießung von KZ-Gefangenen im Celler Wehrkreis, die sich in der Nacht vom 8. auf den 9. April 1945 im Zuge einer Durchkämmung des Neustädter Holzes ereignet hatte. 

Die anschließenden Ermittlungen konzentrierten sich vornehmlich nicht auf die Befehlsgeber, sondern vorrangig auf die unmittelbaren Täter.[5] Einen Schwerpunkt bildeten hierbei unter anderem die Aussagen der Celler Polizisten Jakob Decker, Otto Schwandt, Albert Sievert und Helmut Ahlborn. Deren Aussagen entstanden vor dem Hintergrund jeweils unterschiedlichen Verteidigungsstrategien im Gerichtsverfahren. Dennoch enthalten die Aussagen auch überschneidende Informationen, die für eine Lokalisierung der Tatorte herangezogen werden können.

Quelle: Plan der Stadt Celle, 1935. 

In wesentlichen Punkten übereinstimmend beschrieben die Beschuldigten das damalige Szenario. Nach dem schweren Luftangriff am frühen Abend des 8. April 1945 wurde die Celler Polizei alarmiert – auf dem Weg zum Einsatzgebiet erhielten der spätere Einsatzleiter und sein Vertreter Sievert im Gebäude der Kreisleitung der NSDAP in der Trift 20 konkretere Instruktionen.[6] Ihnen sei insbesondere mitgeteilt worden, dass es durch das Entweichen der KZ-Häftlinge zu Plünderungen gekommen sei – die Flüchtigen hätten sich zudem Waffen beschafft.[7] Der Einsatz zur Befreiung des Bereichs sei daher mit allen nötigen Mitteln zu bewerkstelligen – von der Schusswaffe sollte rücksichtsloser Gebrauch gemacht werden.[8] 

Dass es zu nennenswerten Gefechten zwischen KZ-Häftlingen und den eingesetzten deutschen Einheiten kam, ist zweifelhaft. Zwar berichtete der kommandierende Generalmajor Paul Tzschöckell später ebenfalls von Kampfhandlungen, bei denen sogar ein Panzerfahrzeug der Heeresgasschutzschule eingesetzt worden sein soll.[9] Allerdings dürfte es sich bei der grundsätzlichen Aussage, es habe eine angebliche Gefechtssituation vorgelegen, vor allem um eine Schutzbehauptung gehandelt haben. Diese sollte letztlich dazu dienen die massiven Ausschreitungen gegen die KZ-Häftlinge nachträglich zu rechtfertigen.[10]

Zusammen mit Einheiten der Wehrmacht sowie der SS begannen die Polizisten das Neustädter Holz in Höhe des Waldwegs nach entwichenen Häftlingen zu durchkämmen. Den Aussagen der beteiligten Polizeibeamten zufolge kam es im Zuge dieser Maßnahme dazu, dass die SS am Sammelpunkt „Unter den Eichen“ mehrere Häftlinge an die Celler Polizisten übergab. Otto Schwandt gab im Rahmen späterer Ermittlungen an, dass es sich hierbei um eine Gruppe von ca. 25 bis 30 KZ-Häftlingen gehandelt habe.[11] Helmut Ahlborn, der angab an diesem Abend vom Sammelpunkt „Unter den Eichen“ zu mehreren Einsätzen abgerückt und wieder dorthin zurückgekehrt zu sein, beschrieb, dass ein SS-Mann erwähnt habe, er hätte die Häftlinge an Ort und Stelle liegen gelassen – es hätte sich um Plünderer gehandelt.[12]

In den Darstellungen der Beteiligten taucht immer wieder die Aussage auf, dass es sich bei den später erschossenen Häftlingen um Plünderer gehandelt habe. Zutreffend ist, dass offenbar einige KZ-Häftlinge versuchten sich in Häusern der Celler Bevölkerung mit Zivilkleidung und Nahrungsmitteln zu versorgen. Es trifft ebenfalls zu, dass für Diebstahlsdelikte während ausgegebenen Luftalarms schwere Strafen drohten. Jedoch wird die Behauptung, dass alle später erschossenen KZ-Häftlinge Plünderer gewesen seien, bereits dadurch relativiert, dass die Beschuldigten später zugaben diese Information selber nur durch mündliche Berichte erhalten zu haben. In keinem einzigen Fall wurden die vermeintlichen Plünderer bei der vermeintlichen Tatbegehung beobachtet oder dabei gestellt. Selbst im Falle einer eindeutigen Beweislage wäre eine standrechtliche Erschießung unverhältnismäßig gewesen. Vermutlich beriefen sich die Beschuldigten auch meistens deswegen darauf, dass sie die Befehle von vorgesetzten Stellen erhalten hätten, die hierfür die Verantwortung zu tragen hätten.

Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sich die Einheiten der Polizei sowie der SS mit mehreren KZ-Häftlingen am Sammelpunkt „Unter den Eichen“ einfanden, waren aussagegemäß jedenfalls noch keine Erschießungen durch die Celler Polizisten durchgeführt worden. Am Sammelpunkt angekommen erhielten diese jedoch – angeblich von einem Soldaten der SS – den Befehl eine Gruppe von 30 – 40 KZ-Häftlingen zu übernehmen und diese zu erschießen.[13] Auch der Polizist Albert Sievert sagte später aus, dass sein Kollege, Otto Schwandt, eine entsprechende Order von einem SS-Hauptsturmführer erhalten habe.[14] Den Aussagen nach habe ein SS-Hauptsturmführer dem zuständigen Polizeibeamten Schwandt mitgeteilt, dass die betreffenden KZ-Häftlinge Plünderer seien und Waffen bei sich getragen hätten. Daher habe der General befohlen, dass sie zu erschießen seien.[15] 

Gemeint sein kann hierbei eigentlich nur der Generalmajor und Celler Stadtkommandant Paul Tzschöckell.[16] Laut eigener Aussage von Schwandt habe jener SS-Hauptsturmführer seinen Namen notiert – hierdurch befürchtete Schwandt persönliche Nachteile, sofern er den Befehlen keine Folge leisten würde. Der Aussage von Sievert nach habe Schwandt sogar angeblich noch gegen den Erschießungsbefehl protestiert – ihm seien jedoch daraufhin Konsequenzen angedroht worden.[17]

Letztlich gab Schwandt den Befehl an die ihm untergebenen Polizeibeamten weiter, dass die Gruppe der KZ-Häftlinge weiter in das Neustädter Holz zu führen sei. Die bewachte Gruppe der KZ-Häftlinge wurde entlang des zivilen Schießstandes in Richtung der Militärschießstände im Neustädter Holz getrieben.[18] Links hinter dem Schützenschießstand bog die Kolonne ab.[19] Laut Sievert befahl Schwandt, die KZ-Häftlinge in eine Geländevertiefung beim Schießtand zu bringen.[20] Der Schützenschießstand war damals noch etwas länger – vermutlich wurde die Schießbahn erst Mitte der 1980er Jahren verkürzt, wie entsprechende Karten nahelegen.

Quelle: Ausschnitte topografischer Karten 1:25.000. Zu erkennen ist die Lage des Schützenschießstandes im Neustädter Holz. Dieser war früher noch länger und wurde später gekürzt. Hinter dem Schießstand befand sich der als "Mulde" beschriebene Platz, an den die KZ-Häftlinge erschossen werden sollten. 

Im Zuge seiner Vernehmung fertigte Ahlborn zudem präzise Handskizzen, die den genauen Standort der Geländemulde angeben und darüber hinaus Angaben zu den Abläufen enthalten. Ihm zufolge ordnete Sievert an, dass sich die Häftlinge bäuchlings auf den Boden zu legen hätten.[21] Sieverts eigene Aussage bestätigt dies nicht – ebenso nicht die von Jakob Decker. Schwandt bestätigte zumindest indirekt, dass die KZ-Häftlinge gesessen oder gelegen haben müssen.[22] 

Als Schwandt die ihm unterstellten Polizeibeamten schließlich über den Schießbefehl informierte, protestierten einige offenbar lautstark dagegen.[23] Scheinbar hörten dies auch die KZ-Häftlinge – sie sprangen auf und liefen in verschiedene Richtungen davon, so berichtete Schwandt in einer späteren Vernehmung.[24]

Quelle: abgepauste Handskizze - im Orig. gezeichnet durch Helmut Ahlborn (WO 208/4666). Die Skizze zeigt die Lage der Mulde hinter dem Schützenschießstand im Neustädter Holz. In diesem Bereich fanden laut den Vernehmungsprotokollen die Erschießungen statt. 

Die Polizisten eröffneten daraufhin das Feuer auf die Flüchtenden und verfolgten diese. Decker gab später an, dass er anschließend 20 – 30 tote Häftlinge in der Mulde liegen sah.[25] Er selber sei jedoch nicht an der Erschießung beteiligt gewesen und habe sich währenddessen abseits aufgehalten. Der Celler Polizeichef, Major Hermann Oetzmann, habe die beteiligten Polizeibeamten in einer anschließenden Besprechung zu absolutem Stillschweigen über diese Ereignisse verpflichtet – die Toten sollten unverzüglich bestattet werden.[26]

Inwiefern sich die Ereignisse damals tatsächlich genau so zugetragen haben, lässt sich auf Grundlage der wenigen verfügbaren Quellen nicht mehr klären. Die teils widersprüchlichen Einzelaussagen liefern sicher kein objektives Bild der Geschehnisse, wie Strebel bereits konstatierte.[27] Dies verwundert wenig, da die Aussagen nicht zum Zwecke einer vollständigen Aufklärung der Ereignisse getätigt wurden, sondern vielmehr aus individuellen Interessen, um einer möglichen Bestrafung zu entgehen. 

Nicht alle offenen Fragen konnten daher im Rahmen des „Celle Massacre Trial“ unmittelbar nach Kriegsende aufgeklärt werden. Die Auseinandersetzung mit den Ereignissen des 8. April 1945 dauerte sehr lange.[28] Mit seiner umfangreichen Veröffentlichung leistete Strebel diesbezüglich einen wichtigen wissenschaftlichen Beitrag zur lokalhistorischen Aufarbeitung. Der praktische Umgang mit der Geschichte blieb jedoch ungeklärt.

Bild: Geländemulde hinter dem Schützenschießstand nördlich des Lönswegs heute. Quelle: H. Altmann. 

Bereits im November 2007 lehnten CDU und FDP-Vertreter im Kulturausschuss des Rates der Stadt Celle einen Antrag der Grünen ab, der die Errichtung von zwei Gedenktafeln für die Opfer des Bombenangriffs des 8. April 1945 in Neuenhäusen vorgesehen hatte.[29] Stattdessen brachte die CDU ihren Vorschlag vor, eine langfristige Ausstellung in Erinnerung an die Ereignisse zu realisieren.[30] Fundstücke und Materialien, mit denen man einen solchen Erinnerungsort ausstatten hätte können, waren genug vorhanden. Bei den Bauarbeiten im Rahmen der Verlängerung der Biermannstraße wurden im Bereich des Güterbahnhofs in zugeschütteten Bombenkratern eine große Menge von Funden geborgen, die unmittelbar mit dem 8. April 1945 in Verbindung gebracht werden konnten.[31] 

Realisiert wurden jedoch weder die Gedenktafeln noch die Ausstellung bzw. ein entsprechender Erinnerungsort. Sicherlich ein Grund dafür: damals verfügte Celle bereits längst ein entsprechendes Mahnmal – am 7. April 1992 war dieses in den Celler Triftanlagen eingeweiht worden. Obgleich an der Umsetzung begründete Kritik geäußert wurde, blieb es letztlich dabei.[32] War/ist das Kapitel der Aufarbeitung damit abgeschlossen? Wohl eher nicht, wie die jüngsten Ereignisse nahelegen.

Bild: Hakenkreuz-Schmierereien und „Heil Hitler“-Graffitis unmittelbar neben der Geländemulde. Quelle: H. Altmann. 

Unmittelbar neben der Geländemulde nördlich des Lönsweges sind deutlich erkennbare Hakenkreuz-Schmierereien und „Heil Hitler“-Graffitis an mehreren Bäumen angebracht worden. Der Gesamteindruck sieht ziemlich stümperhaft aus – insbesondere deshalb, weil die Hakenkreuze falsch herum gesprayt wurden. 

Es könnte natürlich ein Zufall sein, dass diese Schmierereien ausgerechnet an einem Ort angebracht worden sind, an dem in der Nacht vom 8. auf den 9. April 1945 eine Gruppe von KZ-Häftlingen zur Erschießung gebracht worden ist. Eventuell wussten die Verantwortlichen für die Schmierereien hiervon nichts. Dies könnte unter anderem auch daran liegen, dass vor Ort überhaupt nichts an die einstigen Geschehnisse erinnert bzw. darüber objektiv informiert.

Bild: Hakenkreuz-Schmierereien und „Heil Hitler“-Graffitis unmittelbar neben der Geländemulde. Quelle: H. Altmann. 

Es lässt sich festhalten, dass die Aufarbeitung der Geschehnisse des 8. April 1945 sowie seiner Folgetage längst noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden kann. Dass an einem derart sensiblen Ort, wie der Geländemulde im Neustädter Holz, in der damals KZ-Häftlinge zur Erschießung gebracht worden sind, heute Hakenkreuz-Schmierereien und „Heil Hitler“-Graffitis vorzufinden sind, ist nicht hinnehmbar. 

Es ist ganz offensichtlich bis heute versäumt worden, derartige Orte, die mit dem 8. April 1945 in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, in ein – wie auch immer ausgestaltetes – öffentliches Gedenkkonzept einzubinden.

H. Altmann

Stand: 17.04.2024
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[1] U.a.: Strebel, Celle April 1945 revisited – ein amerikanischer Bombenangriff, deutsche Massaker an KZ-Häftlingen und ein britisches Gerichtsverfahren, in: Celler Beiträge zur Landes- und Kulturgeschichte; Bertram, April 1945 – Der Luftangriff auf Celle und das Schicksal der KZ-Häftlinge aus Drütte, in: Schriftenreihe des Stadtarchivs Celle und des Celler Bohmann-Museums; Wegener, Erforschung eines Kriegsverbrechens, in: Cellesche Zeitung, 04.04.2020; Altmann, Bomber über Celle, in: Cellesche Zeitung v. 10.04.2021.

[2] Strebel, Celle April 1945 revisited – ein amerikanischer Bombenangriff, deutsche Massaker an KZ-Häftlingen und ein britisches Gerichtsverfahren, in: Celler Beiträge zur Landes- und Kulturgeschichte, Bd. 38, S. 12 ff.

[3] Strebel, Celle April 1945 revisited – ein amerikanischer Bombenangriff, deutsche Massaker an KZ-Häftlingen und ein britisches Gerichtsverfahren, in: Celler Beiträge zur Landes- und Kulturgeschichte, Bd. 38, S. 68.

[4] Aussage Streland v. 01.01.1946, WO 208/4666.

[5] Strebel, Celle April 1945 revisited – ein amerikanischer Bombenangriff, deutsche Massaker an KZ-Häftlingen und ein britisches Gerichtsverfahren, in: Celler Beiträge zur Landes- und Kulturgeschichte, Bd. 38, S. 86.

[6] Aussage Schwandt v. 29.03.1946, PRO FO 1060/4133.

[7] Aussage Sievert v. 09.03.1946, PRO FO 1060/4133.

[8] Aussage Schwandt v. 29.03.1946, PRO FO 1060/4133.

[9] Tzschöckell, Schicksalstage in der Heide, CZ v. 05.05.1950.

[10] Strebel, Celle April 1945 revisited – ein amerikanischer Bombenangriff, deutsche Massaker an KZ-Häftlingen und ein britisches Gerichtsverfahren, in: Celler Beiträge zur Landes- und Kulturgeschichte, Bd. 38, S. 59 ff.

[11] Aussage Schwandt v. 29.03.1946, PRO FO 1060/4133.

[12] Aussage Ahlborn v. 01.01.1946, WO 208/4666.

[13] Aussage Otto Schwandt am 29.03.1946, TNA WO 1060/4133.

[14] Aussage Sievert v. 09.03.1946, PRO FO 1060/4133.

[15] Aussage Otto Schwandt am 29.03.1946, TNA WO 1060/4133.

[16] Strebel, Celle April 1945 revisited – ein amerikanischer Bombenangriff, deutsche Massaker an KZ-Häftlingen und ein britisches Gerichtsverfahren, in: Celler Beiträge zur Landes- und Kulturgeschichte, Bd. 38, S. 95.

[17] Aussage Sievert v. 09.03.1946, PRO FO 1060/4133.

[18] Aussage Jakob Decker am 10.03.1946, TNA WO 1060/4133.

[19] Aussage Jakob Decker am 10.03.1946, TNA WO 1060/4133.

[20] Aussage Sievert v. 09.03.1946, PRO FO 1060/4133.

[21] Aussage Ahlborn v. 01.01.1946, WO 208/4666.

[22] Aussage Otto Schwandt am 29.03.1946, TNA WO 1060/4133.

[23] Aussage Otto Schwandt am 29.03.1946, TNA WO 1060/4133; Aussage Ahlborn v. 01.01.1946, WO 208/4666; Aussage Jakob Decker am 10.03.1946, TNA WO 1060/4133.

[24] Aussage Otto Schwandt am 29.03.1946, TNA WO 1060/4133.

[25] Aussage Jakob Decker am 10.03.1946, TNA WO 1060/4133.

[26] Aussage Jakob Decker am 10.03.1946, TNA WO 1060/4133.

[27] Strebel, Celle April 1945 revisited – ein amerikanischer Bombenangriff, deutsche Massaker an KZ-Häftlingen und ein britisches Gerichtsverfahren, in: Celler Beiträge zur Landes- und Kulturgeschichte, Bd. 38, S. 16 ff.

Wegener, Erforschung eines Kriegsverbrechens, in: Cellesche Zeitung, 04.04.2020.

[29] Cellesche Zeitung v. 23.11.2007.

[30] Cellesche Zeitung v. 23.11.2007.

[31] Cellesche Zeitung v. 15.11.2006.

[32] Rohde, 25 Jahre Mahnmal für die Opfer des 8. April 1945 in den Triftanlagen / „Celler Platte“ oder „zeitlos mahnend“, in: revista Nr. 84 April/Mai 2017, S. 20-23.